Arbeitsrecht
Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Individualarbeitsrecht, insbesondere im Kündigungsschutzrecht.
Ich vertrete Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Dabei stehe ich Ihnen bei außerordentlichen und ordentlichen Kündigungen (betriebs-, verhaltens- oder personenbedingt) sowie bei Änderungskündigungen, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen zur Seite. Ich unterstütze und berate Sie auch bei Abmahnungen, Arbeitsvertragsgestaltung, Klärung von Entgeltansprüchen, Urlaub/Urlaubsabgeltung, Überstunden, Gratifikationen und Arbeitszeugnissen. Ich vertrete Ihre Interessen bundesweit vor allen deutschen Arbeitsgerichten.
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