Zur Person
Rechtsanwalt Hans Forster
geb. 1970, studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München.
Nach dem Referendariat wurde er 1998 zur Anwaltschaft zugelassen. Er eröffnete 2002, nach vorangegangener vierjähriger Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt in Landshut (Dr. Jockisch Rechtsanwälte), seine eigene Kanzlei in Vilsbiburg. 2004 wurde ihm von der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München aufgrund nachgewiesener besonderer Kenntnisse und Erfahrungen der Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht verliehen.
Neben arbeitsrechtlichen Fragestellungen berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Hans Forster auch in den Bereichen Verkehrsrecht, Mietrecht, Forderungsbeitreibung, allgemeines Zivilrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.
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