Zur Person

Rechtsanwalt Hans Forster,

geb. 1970, studierte Rechts­wissen­schaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. 

Nach dem Referendariat wurde er 1998 zur Anwalt­schaft zu­gelassen. Er er­öffnete 2002, nach vier­jähriger Tätig­keit als an­ge­stell­ter Rechts­anwalt in Land­shut, seine eigene Kanz­lei in Vilsbiburg. 2004 wurde ihm von der Rechts­an­walts­­kam­­mer für den Ober­landes­­ge­richts­­be­zirk München auf­grund nach­ge­wiesener be­son­de­rer Kennt­nisse und Er­fahrungen der Fach­­anwalts­titel für Ar­beits­­recht ver­liehen.


Neben arbeits­rechtlichen Frage­stel­lun­gen berät und vertritt Sie Rechts­anwalt Hans Forster auch in den Be­rei­chen Ver­kehrs­­­recht, Miet­recht, For­de­rungs­­bei­­trei­bung, allgemeines Zivilrecht, Straf- und Ordnungs­wi­drig­kei­ten­­recht.

 


 

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